Grundschulförderklasse

Eine Einrichtung zwischen Kindergarten und Schule

Aufgabe der Grundschulförderklasse 

„Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird – hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu.

Die Grundschulförderklasse wird an der Friedensschule geführt.“ (aus: service-bw )

 

Wir bieten den Kindern: 

  • Eine altersgleiche Gruppe mit 15-16 Kindern
  • Klassenleitung von einer pädagogischen Fachkraft und dem stundenweisen Einsatz von Grundschullehrer/innen
  • Lernangebote in Kleingruppen und in der Gesamtgruppe
  • gezielte Förderung und Hilfestellung bei individuellen Entwicklungsverzögerungen
  • Lerninseln
  • gemeinsames Lernen mit einer 1. Klasse
  • Regelmäßiges gemeinsames Kochen und Backen
  • Sport
  • Gemeinsames Frühstück
  • Teilname an Aktionen,Festen und Feiern der Schule

Elternarbeit ist für uns ein wichtiger Baustein!

Weitere Informationen erhalten Sie:
  • über die Erzieher/innen und Kooperationslehrer/innen im Kindergarten
  • über die Schulleitung der Friedensschule / Mozartstr. 12  07720/ 821211
  • in der Grundschulförderklasse 07720/ 821216

Ansprechpartner/Leitung: Manuela Schönfelder

Unterrichtszeiten:

Montag - Freitag: 7.55 Uhr – 12.30 Uhr

Kernzeitbetreuung von 7.00 Uhr – 13.30 Uhr kann kostenpflichtig in Anspruch genommen werden.

Der Besuch der Grundschulförderklasse ist kostenlos.

Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Schulen des Landes Baden-Württemberg.

Inhalte: 

Durch gezielte Förderung und freies Spielen wollen wir Ihr Kind in seiner Gesamtentwicklung unterstützen und ihm helfen

  • Selbstvertrauen zu finden
  • selbstständig zu werden
  • aufmerksam zu sein / zuhören zu können
  • Körpergefühl zu entwickeln
  • mit anderen Kindern zurecht zu kommen
  • Grundlagen zu schaffen, für das spätere Lesen, Schreiben und Rechnen (Projekte: z.B. Zahlenland / Wuppi – Sprachförderung)

Die Aufnahme erfolgt nach eingehender Beratung mit den Kooperationslehrer/innen und Erzieher/innen und nur mit Zustimmung der Schulleitung.

Aufnahme in die GFK

Grundsätzliche Vorüberlegungen:

Um einen gewinnbringenden Besuch der Grundschulförderklasse für ein Kind zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, dass die Eltern Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen und die Zeit in der GFK unterstützend begleiten.

Kinder, die ausschließlich Defizite im Bereich der deutschen Sprache haben sind nicht der GFK zuzuordnen und können somit nicht aufgenommen werden.

Ähnliches gilt für Kinder, deren Hauptdefizit ein stark auffälliges Verhalten ist. Diese Kinder sind im Bereich der Schule für Erziehungshilfe anzusiedeln (Feststellungsbescheid).

Die Gruppengröße von max. 15 Kindern in der Grundschulförderklasse ist gesetzlich verankert und darf nicht überschritten werden. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach Dringlichkeit, wobei folgende formale und inhaltliche Kriterien zu beachten sind:

Formale Kriterien:

  • Vollständiger Zurückstellungsbescheid muss vorliegen
  • Die Aussicht auf eine Einschulung in die Regelschule (Grundschule) muss gegeben sein
  • Die Übergabeprotokolle, sowie Beobachtungsbögen und ergänzende Berichte (therap. Berichte) müssen der GFK vorliegen
  • Kinder, bei denen ein sonderpäd. Förderbedarf formal festgestellt wurde, können nicht in die GFK aufgenommen werden

Inhaltliche Kriterien:

  • Das Kind zeigt eine geringe Leistungsbereitschaft
  • Es ist noch sehr verspielt und zeigt wenig Interesse am Lernen
  • Deutliche fein – und grobmotorische Defizite sind erkennbar
  • Es ist ein Nachholbedarf in einzelnen Bereichen wie Merkfähigkeit, Konzentration, Ausdauer und Wahrnehmung feststellbar
  • Beobachtbar ist eine emotionale Unsicherheit (ängstliche und gehemmte Kinder)
  • Es können vereinzelt auch krankheitsbedingte Entwicklungsverzögerungen vorliegen